Arbeitslosigkeit
Bei Verlust der Arbeitsstelle haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel in Anwendung der Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Arbeitslosengelder aus der Arbeitslosenversicherung. Diese soziale Sicherheit garantiert einem Arbeitnehmer das Recht auf Lohn bei Arbeitsverlust und fördert die Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Die Versicherung ist für alle Personen, die einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen (Lohnempfänger) obligatorisch. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber (1% des Bruttolohns) und vom Arbeitnehmer bezahlt. Die Arbeitnehmer können sich nicht selbst versichern, selbst wenn sie dies wollten.
Höhe der Taggelder und Dauer der Leistungen
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung betragen in der Regel maximal 80% des letzten Lohns oder des versicherten Verdienstes, jedoch höchstens CHF 328.- pro Werktag (Details: "calcul des indemnites"). Die Dauer der Leistungen beträgt im Durschschnitt eineinhalb Jahre, bei einem Maximum von zwei Jahren für über 55-Jährige (Details: "duree du versement des indemnites").
Nutzniesser
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Wohnen in der Schweiz (einschliesslich Aufenthaltsbewilligung)
- obligatorische Schulzeit zurückgelegt
- nicht AHV-berechtigt
- vermittlungsfähig
- Arbeitslosigkeit kontrollieren lassen, d.h. regelmässige Beratung bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
- Teilnahme an einer vom RAV vorgeschlagenen beruflichen Wiedereingliederungsmassnahme
- Sie müssen mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre als Arbeitnehmer gearbeitet haben oder während der gleichen Zeit von den Beitragszahlungen befreit gewesen sein. Gründe für eine Befreiung sind:
- Ausbildung, Krankheit oder Haft während mehr als 12 Monaten
- Rückkehr ins Ausland
- Änderung des Zivilstands (Scheidung)
- besondere Bestimmungen für unselbstständige Tätigkeit oder für die Zeit, die Sie der Erziehung eines Kindes gewidmet haben.
Meldung der Arbeitslosigkeit
Sobald er vom Verlust der Arbeitsstelle Kenntnis hat, spätestens aber am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, muss sich der Arbeitnehmer beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) seiner Wohngegend melden. Ab diesem Zeitpunkt und sofern er die oben erwähnten Bedingungen erfüllt, hat er Anspruch auf Taggeld. Je länger er wartet, desto weniger erhält er (RAV Adressen).
Ziel dieses Vorgehens:
- Meldung des Übertrittsdatums (ausschlaggebend für Ihren Taggeld-Anspruch)
- Wahl einer Arbeitslosenkasse
- Termin für eine Informationssitzung
PS: Bewahren Sie alle Nachweise über die während der Kündigungsfrist getätigten Arbeitsbemühungen auf.
Stellen Sie dann der Arbeitslosenkasse die für den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung notwendigen Unterlagen zu (constitution du dossier pour la caisse de chomage).
Sind die Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung gegeben, berechnet die Kasse die Höhe des Taggeldes und die Dauer der Leistungen.
Siehe Informationene über :
- Arbeitsamt des Kantons Waadt
- Staatssekretariat für Wirtschaft für Fragen betreffend Stellensuche und Arbeitslosigkeit und namentlich "erste Schritte"
Kontakt
Service de l'emploi du canton de Vaud
Rue Caroline 11
1014 Lausanne
Schweiz
Tel : ++ 41 21 316 61 04
Fax : ++ 41 21 316 60 36
E-mail : info.sde(at)vd.ch

