Steuern

Das schweizerische Steuersystem ist von der föderalistischen Struktur geprägt und umfasst daher drei Ebenen: Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern. Die 26 Kantone haben eigene Steuergesetze mit verschiedenen Besteuerungssystemen. Der Kanton Waadt bietet diesbezüglich in der Westschweiz am meisten Vorzüge für natürliche Personen. Ein weiterer Vorteil des schweizerischen Steuersystems sind die nicht besteuerten Kapitalgewinne auf privaten Investitionen.

Die drei Steuerarten werden basierend auf einer einzigen jährlichen Steuererklärung erhoben. Die Steuer wird nach Wohngemeinde und nicht nach Arbeitsort berechnet. Die Bundessteuer wird prozentual zur Kantonssteuer berechnet. Das Einkommen wird im Übrigen international betrachtet, mit einigen Ausnahmen (zum Beispiel Ertrag auf Immobilien im Ausland).

Wer ist steuerpflichtig?

Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt in der Schweiz haben. Ein steuerrechtlicher Aufenthalt in der Schweiz ist gegeben, wenn:

  • eine Person während mindestens 30 Tagen in der Schweiz verweilt und erwerbstätig ist
  • sich während mindestens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhält

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern hat die Schweiz mit mehreren Ländern bilaterale Steuerabkommen geschlossen, darunter mit allen europäischen Ländern, mit Australien, Kanada, China, Neuseeland, Südafrika, den USA, Russland und anderen. Eine vollständige Liste ist auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung verfügbar.

Zusätzliche Informationen über das schweizerische Steuersystem

Quellensteuer oder ordentliche Steuer

Es gibt zwei Steuerarten, die Quellensteuer und die ordentliche Steuer:

  • Quellensteuer

Die Besteuerung an der Quelle wird bei den meisten Ausländern angewendet, die sich in der Schweiz niederlassen, bis sie eine Niederlassungsbewilligung C erhalten. Die Quellensteuer wird nicht erhoben, wenn einer der Ehepartner Schweizer Staatsbürger ist, eine Niederlassungsbewilligung C besitzt oder als politischer Flüchtling anerkannt ist. In diesem Fall wird das Ehepaar nach dem ordentlichen Verfahren besteuert.

Das Prinzip der Quellensteuer beruht darauf, dass der Arbeitgeber die Steuer gemäss der Skala der Steuerverwaltung direkt vom Lohn abzieht und Ende Jahr der Steuerbehörde zuführt (umfasst Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern). Der Arbeitnehmer erhält also einen Nettolohn. Die Steuerrate hängt vom Lohn, vom Zivilstand des Arbeitnehmers und von den Kindern, die in seiner Obhut sind, ab. Für weitere Informationen und vollständige Skalen siehe "impôt à la source"

  • Ordentliche Besteuerung

Nach der ordentlichen Besteuerung müssen die Steuerpflichtigen eine jährliche Steuererklärung ausfüllen, gestützt auf welche die verschiedenen Steuern berechnet werden:

    • Die Bundessteuer wird nur auf dem Einkommen erhoben. Sie ist progressiv. Die Rate variiert zwischen 0,1% bis maximal 11,5% für ein steuerbares Einkommen von mehr als CHF 700'000.-
    • Die Kantonssteuer wird auf dem Einkommen und auf dem Vermögen erhoben. Die Einkommenssteuerrate beträgt zwischen 1% und maximal 12,441% bei einem Einkommen von CHF 300'000.-. Die Rate der Vermögenssteuer liegt zwischen 0,502 Promille ab CHF 50'000.- (steuerbares Minimum), das heisst CHF 25.-, und 3,095 Promille auf CHF 2'000'000.-, das heisst CHF 6'190.-
    • Die Gemeindesteuer, prozentual berechnet auf der Kantonssteuer, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Für weitere Informationen über die Steuern im Kanton Waadt, die Schritte und Skalen siehe "impots-individus-personnes-physiques"

Um das steuerbare Einkommen zu berechnen, werden zahlreiche Abzüge gewährt. Für Details siehe die mit der Steuererklärung geschickten Anweisungen sowie "deductions-impot-sur-le-revenu"

Selbständig Erwerbende

Physische Personen, die ein Einkommen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit haben, müssen ihrer Steuererklärung die unterzeichneten Jahresabrechnungen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung, Beilagen) beilegen oder, falls keine nach üblicher Geschäftspraxis geführte Buchhaltung vorhanden ist, eine Übersicht über die Aktiven und Passiven, Einnahmen und Ausgaben sowie die privaten Bezüge und Einlagen. Der allgemeine Fragebogen für Steuerpflichtige, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, muss der Steuererklärung ebenfalls beigelegt werden.

Für weitere Informationen siehe "Indépendant"