Grundstück und Bebauung

Träumen Sie davon, ein Eigenheim im Kanton Waadt zu bauen? Wer in der Schweiz eine A- oder B-Bewilligung (siehe Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung) besitzt, kann ein Gebäude als Haupt- oder Nebenwohnsitz erwerben oder bauen. Immobilienagenturen, Architektenbüros und Notare helfen Ihnen gerne weiter (siehe regionales Telefonbuch).

Hier einige wichtige Informationen:

Raumplanung

Die Bauten unterstehen dem Zonenplan der betroffenen Gemeinden, der namentlich Bauzonen und nicht überbaubare Zonen unterscheidet. Der Zonenplan legt für die Grundstückbesitzer zwingend fest, inwiefern und in welchem Ausmass die verschiedenen Grundstücke überbaut werden dürfen.

Baubewilligung

Die Baubewilligung wird erteilt, wenn das Bauprojekt die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bestimmungen erfüllt. Das Projekt muss insbesondere dem Nutzungsplan der Gemeinde entsprechen und die anderen Anforderungen der Bau- und Umweltschutzgesetze (Wasser, Luft, Abfall, Lärm) oder der Gesetze über die öffentliche Gesundheit und Sicherheit erfüllen.

Baugesuch

Das Baugesuch muss bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden, die es gegebenenfalls an das zuständige kantonale Amt weiterleitet. Das Formular für das Baugesuch enthält alle erforderlichen Informationen und legt fest, welche Unterlagen dem Gesuch beizulegen sind. Nach Prüfung des Projektes teilen die Behörden ihren Entscheid dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin mit. Der Entscheid informiert über das Verfahren und die einzuhaltenden Fristen im Falle einer Beschwerde.