Lebensraum und Wohnen

In der Schweiz und im Kanton Waadt leben die meisten Menschen in gemieteten Wohnungen oder Einfamilienhäusern. Man kann auch Eigentum erwerben.

Weitere Informationen über die Wohnungssuche finden Sie in der Rubrik „Eine Wohnung finden“ im Abschnitt „Niederlassung“.

Für Informationen über den Eigentumserwerb und Bauvorhaben gehen Sie zur Rubrik Grundstück und Bebauung.

Miete

Mietwohnungen gibt es vom Studio bis zu Mehrzimmer-Wohnungen in der Stadt oder in kleinen Ortschaften. Im Kanton Waadt umfasst die in einem Inserat angegebene Anzahl Zimmer weder die Küche, die oft eine Essküche ist, noch das Badezimmer. Eine Zweizimmer-Wohnung zum Beispiel besteht aus einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Wohnzimmer, einem Badezimmer und einer Küche. Mit einem halben Zimmer wird oft ein Gang oder ein kleines bewohnbares Zimmer bezeichnet.

Wenn Sie eine Wohnung mieten, unterstehen Sie dem Mietgesetz, das die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter regelt. Im Mietvertrag sind die Räume (z.B. 4-Zimmer-Wohnung, Nr. 12 im 1. Stock), der Zweck (z.B. „ausschliesslich zu Wohnzwecken“) und die Nebenräume (Keller, Estrich, usw.) aufgeführt. Die Mietdauer wird immer in Jahren, Monaten und/oder Tagen mit Datum der Vertragsbeendigung angegeben.

Das Gesetz unterscheidet zwei Mietarten:

  • Mietverträge mit bestimmter Dauer oder festem Termin: der Mietvertrag endet bei Ablauf der Dauer oder am vereinbarten Datum.
  • Mietverträge mit unbestimmter Dauer: der Vertrag endet erst mit Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter oder den Mieter. Die Mindestdauer eines erneuerbaren Mietvertrags beträgt jedoch mindestens 3 Monate.

Der Mietvertrag wird in der Regel für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Die Anfangs- und Enddaten sind im Vertrag aufgeführt. Der Mietvertrag ist verbindlich und die 12 Monate Miete müssen bezahlt werden. In den meisten Fällen wird eine Kaution von mehreren Monaten (1-3) Miete verlangt. Weitere Informationen und Ratschläge im Zusammenhang mit der Miete einer Wohnung finden Sie in der Rubrik „Eine Wohnung finden“ im Abschnitt Besonderes – Niederlassung.

  • Erneuerung oder Auflösung

Nach Ablauf der Vertragsdauer erneuert sich der Mietvertrag ohne Mitteilung um eine weitere Periode von einem Jahr. Diese Erneuerung erfolgt automatisch und stillschweigend.

Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, müssen Sie dem Vermieter einen Kündigungsbrief mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragsdatums senden. Ihre Kündigung muss jedoch beim Vermieter spätestens am letzten Arbeitstag des Monats, der der Kündigungsfrist vorausgeht, eintreffen. Die Kündigung muss zudem per eingeschriebenen Brief verschickt werden.

  • Vorzeitige Kündigung

Mindestens einen Monat vor dem 15. oder dem Monatsende vor Ihrer Abreise können Sie Ihrem Vermieter einen Brief mit Angabe des Datums der Abgabe schicken und einen Nachfolgekandidaten präsentieren, der bereit ist, Ihren Mietvertrag zu den geltenden Konditionen und zum Datum der festgelegten Abgabe zu übernehmen.

Informationen

Um Krisen-, Mangel- und Überflusssituationen zu erkennen, um Investitionen im Wohnungsbaubereich zu erleichtern und im Hinblick auf eine transparente Kommunikation hat der Kanton Waadt 2005 einen Wohnungsspiegel eingerichtet.

Im Weiteren liefert der schweizerische Mieterverband Mietern gegen einen bescheidenen Jahresbeitrag Informationen sowie Beratung im Falle von Streitigkeiten mit der Verwaltung.