Anmeldung bei der Gemeinde
Ab dem Tag, an dem Sie die Grenze offiziell mit Ihren persönlichen Effekten übertreten, haben Sie eine Frist von 8 Tagen, um sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde anzumelden. Die Anmeldung hat in jedem Fall vor dem ersten Arbeitstag zu erfolgen.
Ebenso haben Sie Ihrer Gemeinde bei Ihrer Abreise ins Ausland oder in eine andere Schweizer Gemeinde Meldung zu erstatten und sich in der neuen Gemeinde innerhalb von 8 Tagen anzumelden.
Erforderliche Dokumente
- gültiger amtlicher Ausweis (von jedem einreisenden Familienmitglied)
- Bestätigung Ihrer Krankenversicherung (Nachweis der obligatorischen Grundversicherung)
- 1 Passfoto (von jedem einreisenden Familienmitglied)
- Dokumente über den Familienstand (z.B. Familienbuch, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder, usw.)
- Arbeitsvertrag
Kontakt
Für jede andere Gemeinde finden Sie die Adresse des zuständigen Amtes mithilfe folgender Webseite (in verschiedenen Sprachen).


