Zulassung des Fahrzeugs

Möchten Sie Ihr Fahrzeug mit in die Schweiz nehmen? Dann müssen Sie es als erstes bei Ihrem Eintritt in die Schweiz am Zoll deklarieren. Wurde das Fahrzeug mehr als sechs Monate zuvor gebraucht, kann es ohne Zollgebühren und –steuern als Übersiedlungsgut eingeführt werden (siehe Abschnitt „Zollformalitäten“). Die Zollstelle meldet das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt des Kantons Waadt an, das für die Fahrzeugkontrolle und –zulassung zuständig ist.

Ein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug oder Motorrad kann in der Schweiz während der Dauer von einem Jahr frei zirkulieren, sofern die ausländische Versicherung Unfälle in der Schweiz deckt. Die bei der Einfuhr als neu betrachteten Fahrzeuge müssen innert einer Frist von einem Monat immatrikuliert werden. Ausländische Führerscheine sind in der Schweiz ein Jahr lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie Ihr Fahrzeug in der Schweiz immatrikulieren und einen Schweizer Führerschein beantragen.

Europäische oder nordamerikanische (USA, Kanada) Führerscheine  können prüfungsfrei gegen schweizerische Fahrbewilligungen umgetauscht werden, sofern sie immer noch gültig sind. Wenden Sie sich diesbezüglich an das Strassenverkehrsamt.

Ablauf
  • Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung beim Strassenverkehrsamt
  • Nehmen Sie mit einer Versicherungsgesellschaft wegen der Haftpflichtdeckung Kontakt auf (siehe Abschnitt „Obligatorische Versicherungen“)
  • Sie müssen Ihr Fahrzeug technisch überprüfen lassen. Das Strassenverkehrsamt nimmt die Inspektion vor und bietet Sie zu einem Termin auf, sobald das Amt im Besitz Ihrer Unterlagen ist.
Vorzulegende Dokumente
  • Prüfungsbericht (Formular 13.20 A), wird vom Zoll ausgestellt
  • Bestätigung einer Haftpflichtversicherung, erhältlich bei einer in der Schweiz tätigen Versicherungsgesellschaft
  • Abgasheft, erhältlich bei einer Garage, die Ihre Automarke betreut
  • Nachweis einer ausländischen Zulassung : originale der ausländischen Dokumente, z.B. Carte grise (F), Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (D)
  • Ein Formular «Wichtige Auskünfte für die Zulassung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs», wird vom Zoll abgegeben
  • Bestätigung der Verzollung (Quittung), vom Zoll ausgestellt
  • Technische Gegebenheiten des Fahrzeugs, z.B. Service-Heft
  • Aufenthaltsbewilligung (Original)
  • Bescheinigung der Einhaltung der europäischen Normen. Wenn nicht vorhanden, müssen vorgelegt werden eine Bestätigung über den Abgas-Ausstoss und eine Bestätigung über den Lärm-Ausstoss
  • Bestätigung, dass die erste Rechnung des Strassenverkehrsamts bezahlt wurde (Postempfangsschein), Einzahlungsschein des Strassenverkehrsamts

Strassenverkehrsamt (französisch)

Kontakt

Service des automobiles et de la navigation (SAN)
Avenue du Grey 110
1014 Lausanne
Schweiz

Tel : ++41 21 316 82 10
Fax : ++41 21 316 82 11
E-mail : immatriculations.vehicules(at)vd.ch

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