Geistiges Eigentum

Wenn ein Unternehmer eine innovative Geschäftsidee oder gar eine Erfindung gemacht hat, die sich langfristig vermarkten lassen soll, ist es wichtig, dass er diese rechtlich schützt. Jede Gesellschaft sollte sicherstellen, dass kein Konkurrent ihre Ideen klauen bzw. kopieren kann. Aber: Nicht alles, was auf den ersten Blick innovativ aussieht, ist auch patentierbar. Ideen und Konzepte als solche können zum Beispiel nicht geschützt werden. Erst die konkrete Ausgestaltung, die so genannte Materialisation oder Umsetzung einer Idee kann geschützt werden. In der Schweiz sieht das Gesetz diesbezüglich verschiedene Schutztitel vor.

  • Ein Name kann durch eine Marke geschützt werden
  • Eine gelungene technische Lösung (Erfindung) kann durch ein Patent geschützt werden
  • Ein literarisches oder künstlerisches Werk kann durch ein Urheberrecht geschützt werden.

Der Kanton Waadt stellt im Rahmen seiner Wirtschaftsförderung eine finanzielle Unterstützung für die Hinterlegung von Patenten (12 Seiten - pdf, 2.1 Mb) zur Verfügung. Diese Beiträge kommen Unternehmen zu Gute, die im Bereich Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen tätig sind und im Rahmen einer klar definierten Geschäftsstrategie Eigentumsrechte erwerben wollen.

Kontakt

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
Schweiz

Tel : ++41 31 325 25 25
Fax : ++41 31 325 25 26
E-mail : info(at)ipi.ch

www.ipi.ch

Publikation

Finanzielle Beiträge, besonders für die Hinterlegung von Patenten (französisch : 12 Seiten - pdf, 2.0 Mbenglish : 12 Seiten - pdf, 2.1 Mb)

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