Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Sie wird ausschliesslich vom Bund erhoben und zwar in allen Phasen der Produktion und der Verteilung sowie bei der Einfuhr von Gegenständen, ferner beim inländischen Dienstleistungsgewerbe und bei den Bezügern von Dienstleistungen, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden.

Folgende Mehrwertsteuersätze kommen zur Anwendung:

  • Normalfall: 8.0%
  • Beherbergungsgewerbe (inkl. Frühstück): 3,8%
  • Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Medikamente sowie Sport und Kultur (Güter des täglichen Bedarfs): reduzierter Satz von 2,5%

Die MWST ist eine Selbstveranlagungssteuer. Händler, Handwerker, Fabrikanten oder Dienstleistungserbringer müssen ihre Steuerpflicht selber abklären und sich, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden (Online-Anmeldung).

Kriterien für die MWST-Pflicht

Prinzipiell sind alle Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, unabhängig von ihrer Rechtsform. Da der Aufwand für den Staat und für die Unternehmen beträchtlich ist, wurde die Umsatzgrenze auf CHF 75'000.- pro Jahr festgesetzt. Erreicht der Umsatz diesen Betrag nicht, untersteht er nicht der Mehrwertsteuerpflicht. Wer jedoch keine Mehrwertsteuer bezahlt, kann auch keine Vorsteuer abziehen.

Kontakt

Eidgenössische Steuerverwaltung
Hauptabteilung Mehrwertsteuer

Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Schweiz

Fax : ++41 31 325 71 38
E-mail Kontakt

www.estv.admin.ch

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