Wahl der Rechtsform

Wer ein Unternehmen gründen will, wird früher oder später mit der heiklen Frage nach der Wahl der Rechtsform konfrontiert. Diese Wahl ist wesentlich, da sie rechtliche, wirtschaftliche und steuertechnische Folgen hat, die genau überlegt sein wollen. Die Wahl der Rechtsform ist ein wichtiger Entscheid, der erst nach reiflicher Überlegung getroffen werden soll, da jede Änderung mit hohen Kosten und steuerlichen Problemen verbunden ist.

Es gilt allerdings zu bedenken, dass es die ideale Rechtsform, welche die Risiken minimiert, die Unabhängigkeit voll garantiert oder steuerlich die meisten Vorteile aufweist, nicht gibt. Es empfiehlt sich deshalb, diejenige Gesellschaftsform zu wählen, die den Bedürfnissen und unternehmerischen Plänen am ehesten Rechnung trägt.

Das schweizerische Gesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten in der Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen. Unterschieden wird im Allgemeinen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften, welche jeweils ihre Vor- und Nachteile aufweisen.

Personengesellschaften

Personengesellschaften umfassen vier Unternehmensarten:

Diese Rechtsform ist sehr wirtschaftlich bei der Gründung, der Gründer und seine eventuellen Gesellschafter haften aber unbeschränkt für ihr Vermögen.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften umfassen zwei Unternehmensarten:

Das Gründungsverfahren ist kostspieliger, aber die Haftung des Besitzers beschränkt sich auf die Höhe seiner Kapitalbeteiligung.

Die Vereinigung Waadtländer Notare und der Schweizerische Treuhänder-Verband – Sektion Waadt beraten Personen, die eine rechtliche Einheit im Kanton gründen wollen.