Eine Wohnung finden

Wer sich im Kanton Waadt niederlässt, mietet in den meisten Fällen eine Wohnung oder ein Haus.

Für den Erwerb von Eigentum in der Schweiz braucht es eine Niederlassungsbewilligung B oder C (siehe Abschnitt „Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung“). Der Kanton Waadt gestattet Nichtschweizern jedoch, unter gewissen Bedingungen und in bestimmten Regionen einen Haupt- oder Ferienwohnsitz zu kaufen.  Für diesbezügliche Auskünfte wenden Sie sich am besten an eine Immobilienagentur oder an die kantonale Verwaltung.

Falls Sie Wohneigentum erwerben möchten, benötigen Sie für die Erstellung der gesetzlichen Unterlagen die Dienste eines Notars.

Um Krisen-, Mangel- und Überflusssituationen zu erkennen, um Investitionen im Wohnungsbaubereich zu erleichtern und im Hinblick auf eine transparente Kommunikation hat der Kanton Waadt 2005 einen Wohnungsspiegel eingerichtet.

Wie eine Wohnung finden?
  • Über Immobilienhändler, Makler oder Verwaltungen. Eine Liste der Immobilienhändler und Makler finden Sie im regionalen Telefonbuch. Die meisten haben eine Internet-Seite für die Suche und Anzeige der Mietobjekte, Wohnungen oder Häuser. Sie können sich bei den Immobilienverwaltungen auch anmelden, um Ihre Chancen zu erhöhen.
  • Via Internet: neben den Internet-Auftritten der Immobilienhändler und Verwaltungen gibt es spezialisierte Seiten mit vielen Angeboten, darunter auch jene von Immobilienverwaltungen für Miete und Kauf. Siehe zum Beispiel: immobiliervaudois.chimmoscout.chhomegate.chimmovista.ch, immostreet.ch oder auch den umfassenden Service HomeFinder auf der Site comparis.ch
  • Über kleine Inserate in der Lokalpresse, entweder in den Angeboten oder durch ein Selbstinserat.
  • Mund-zu-Mund: Nutzen Sie Ihr Kontaktnetz und sagen Sie allen, dass Sie eine Wohnung suchen.
  • Über Ihren Arbeitgeber, der die Dienste von Spezialisten in Anspruch nehmen kann. Kontaktieren Sie Ihre Personalabteilung.
Vorgehensweise
  • Wenn Sie ein Inserat gefunden haben, das Sie interessiert, rufen Sie die Verwaltung oder den Inserenten an, damit Sie die Wohnung besichtigen können.
  • Bei Interesse müssen Sie sich bei der Verwaltung um das betreffende Objekt bewerben, indem Sie ein Formular ausfüllen. Die Verwaltung und/oder der Besitzer wählen den Mieter unter allen Bewerbern aus. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern und bietet keine Garantie. Die Unterstützung oder Empfehlung des Vormieters kann unter Umständen zu Ihren Gunsten entscheiden.
  • Um Ihr Dossier zu behandeln, verlangt der Vermieter einen Liquiditätsnachweis. Dazu müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Lohnausweis oder Lohnbestätigung, nicht älter als drei Monate, Bestätigung des Betreibungs- und Konkursamtes für Personen, die bereits in der Schweiz gewohnt haben, sowie Personaldokumente mit Legitimationskarte oder temporärer Bestätigung der Aufgabe in der Schweiz.
  • Anhand dieser Unterlagen prüft der Verwalter Ihr Dossier und unterbreitet es dem Besitzer. Erst wenn Sie einen positiven Bescheid der Verwaltung erhalten haben, haben Sie die Gewissheit, der neue Mieter zu sein.
  • Wenn Sie den Mietzuschlag erhalten, verlangen die Verwaltungen in der Regel eine Garantie in der Höhe von mehreren Monaten Miete (von 1 bis 3 Monaten). Diese Summe kann auf einem Sperrkonto mit Zinsen hinterlegt werden; ein Dienst, der von allen Banken geboten wird. Die Mietzinsgarantie wird freigegeben und dem Mieter zurückerstattet, wenn er die gemietete Wohnung aufgibt und keine schweren Mängel festgestellt werden. Einige Gesellschaften übernehmen diese Garantie mittels Finanzierung für Sie, so dass Sie nicht mehrere Tausend Franken blockieren müssen. Siehe zum Beispiel SwissCaution oder Firstcaution.
  • Es ist nicht zwingend, aber empfehlenswert, mit der Verwaltung eine Mängelliste respektive ein Dokument, das den Zustand des Mietobjektes bei Mietantritt zeigt, zu erstellen. Anhand dieses Dokumentes können Sie von der Verwaltung verlangen, dass sie die festgestellten Mängel repariert, und laufen nicht Gefahr, nachträglich für diese Schäden haftbar gemacht zu werden.
  • Es empfiehlt sich, bei Miete eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um eventuelle Schäden am gemieteten Objekt zu decken. Ebenso wird eine Hausratversicherung empfohlen. Siehe Abschnitt „Obligatorische Versicherungen“.
  • Die Nebenkosten (Wasser, Gas, Strom) sind in der Regel nicht im Mietzins inbegriffen und müssen vom Mieter separat bezahlt werden. Es sei denn, im Mietinserat steht „inkl. Nebenkosten“.

Informationen und Streitigkeiten

Im Weiteren liefert der schweizerische Mieterverband Mietern gegen einen bescheidenen Jahresbeitrag Informationen sowie Beratung im Falle von Streitigkeiten mit der Verwaltung (mieterverband.ch oder für die Westschweiz in französischer Sprache asloca.ch).